Antrag gem. § 56 NKomVG

Die SPD-Fraktion beantragt Alternativen zu prüfen

 zum geplanten Ausbau/Neubau des Radweges an der K 265. Insbesondere wären zu klären,

1. ob der gesamte Radweg oder zumindest Teile davon als „aufgeständerter Radweg“ gebaut und

2. ob dieser Radweg als Pilotprojekt als „Nachtleuchtender Radweg“ ausgebaut/angelegt werden soll.

Die Behandlung dieses Antrages sollte in der kommenden Sitzung des Bau-, Struktur- und Umweltausschusses erfolgen, spätestens in der am 26.11.2020. Vorbemerkung:

Der Landkreis Vechta beabsichtigt an einem Teilstück der K 265 in Richtung Diepholz einen Radweg anzulegen.

Bei der Radwegeplanung handelt es sich um die Weiterführung des bereits vorhandenen Radweges bis zur Kreisgrenze Diepholz.

Der Landkreis Diepholz plant im Gegenzug die Weiterführung des Radweges bis zur Bundesstraße 69.

Die dringende Notwendigkeit dieses Radwegebaus steht zweifelsfrei fest.

Mit dieser Baumaßnahme sind auch Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die aber auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben sollten.

Die bei der Realisierung des Ausbauvorhabens zu berücksichtigen Vorkehrungen zur Vermeidung/ Verminderung von Beeinträchtigen sowie zum Schutz von Natur und Landschaft sind durch verschiedene Fachgutachten belegt bzw. abgeleitet worden.

Auch die Naturschützer sehen den Lückenschluss als „hochnotwendig“ an, bemängeln jedoch eine angeblich unzureichende Berücksichtigung von Artenschutz und Naturschutzgebieten.

Die SPD-Fraktion hat sich nochmals mit den Planungen, aber auch mit der geäußerten Kritik des NABU mit dem Ziel beschäftigt, ggf. mit Alternativlösungen sowohl den Planungen als auch den Kritikern gegenüber gerecht zu werden.

Fraktionsvorsitzender Eckhard Knospe  SPD-Kreistagsfraktion, 

Herrn Landrat Herbert Winkel Landkreis Vechta Antrag gem.

§ 56 NKomVG Die SPD-Kreistagsfraktion stellt den Dringlichkeitsantrag, in der kommenden Sitzung des Kreistages eine Resolution zu verabschieden, mit der sich der Kreistag gegen die Planungen der Europäischen Union ausspricht, das öffentliche Vergabewesen für den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung in die Liberalisierunsagenda aufzunehmen.

Die Wasser- und Abwasserwirtschaft darf nicht unter den Zuständigkeitsbereich der Binnenmarktregulierung fallen.

Begründung: 1. Viele Kommunen nutzen bereits das Verfahren, Radwege mittels einer Aufständerung zu bauen.

Der Vorteil ist eine erhebliche Reduzierung von Bodenbewegungen bei gleichzeitig weitestgehenden Schutz des Wurzelwerks. Ebenso ist die Unterhaltung solche Radwege wesentlich geringer, da die Fläche des Fahrradweges nicht durch Wurzelwerk beschädigt wird.

Die SPD-Fraktion regt daher an, die Eignung dieses Verfahrens zu prüfen, ggf. auch nur für Teilabschnitte vorzusehen. Parallel wäre auch zu prüfen, ob sich dieses Verfahren für den bereits bestehenden Radweg an der K 265 angewendet werden kann und sollte, da der Fahrbahnbelag des Radfahrweges bereits erhebliche Schäden aufweist.

2. Die Überlegungen zu „Nachtleuchtenden Radwegen“ ist nicht neu. Bereits 2016/2017 haben polnische Behörden eine selbstleuchtende Fahrbahn entwickelt.

Einen entsprechenden Radweg gibt es auch in Nueven bei Eindhoven und seit dem 23.05.2018 auch in Duisburg.

Andere deutsche Städte planen Gleiches. Fahrradwege sind aber nur dann sinnvoll, wenn sie dem Radfahrer auch tatsächlich einen Schutz bieten.

Dies ist nur dann der Fall, wenn Autofahrer den Radweg eindeutig als solchen erkennen und respektieren können.

Andernfalls vermitteln Radwege häufig auch ein falsches Gefühl der Sicherheit.

Die Vorteile eines solchen „nachtleuchtenden Radweges sind vielfältig: stromsparend, Licht spendend und als Attraktion für Fahrradtouristen.

Gleichzeitig könnte auf die Errichtung zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen verzichtet bzw. solche wesentlich reduziert werden.

Eckhard Knospe Fraktionsvorsitzender