Der Landkreis Vechta hat die Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt. Und das, obwohl Vörden raumordnerisch

die Voraussetzungen für einen weiteren großen Verbrauchermarkt gar nicht erfüllt.

ES  ist das ein Meilenstein in der Entwicklung des Ortsteiles Vörden." Er sagte das mit Blick auf die inzwischen vom Landkreis Vechta genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung einer „Sonderfläche Einzelhandel“. Sie ist die Grundlage für den Bau eines zweiten großflächigen Verbrauchermarktes, der an der Ostseite der Lindenstraße in der Nähe des Ortsausgangs entstehen soll.

Die  Genehmigung aus dem Kreishaus in Vechta, den Flächennutzungsplan zu ändern,ist am 2. Februar bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen .

Mit der Genehmigung endet eine 3-jährige Planungsphase

Damit sei eine erste Planungsphase von 3 Jahren inklusive der Erstellung eines von der Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeforderten Einzelhandelskonzepts abgeschlossen.

Möglich ist die Ausweisung auch deswegen, weil der Landkreis dem zugestimmt hat, obwohl Vörden nicht als Grundzentrum eingestuft ist. Eigentlich sei nur ein Einzelhandel mit einer Fläche von maximal 800 Quadratmetern zulässig. Aber selbst der Combi-Markt habe eine Fläche von 1.000 Quadratmetern. Der Landkreis habe aber mit der Zustimmung der positiven Entwicklung des Ortes Rechnung getragen.

Nun bereitet die Verwaltung den erforderlichen Bebauungsplan inhaltlich vor. In dem Entwurf, den die Politik beraten wird, werden  Vorschläge unter anderem zur Größe der Verkaufsfläche und zur Zahl der Stellplätze finden.