Quelle : Von Hans Schmutte | 11.10.2025, 06:40 Uhr
Der Rat von Neuenkirchen-Vörden hat den Bau des Windparks Biester Feld/In Deepen Brooke sowie die Erweiterung des Windparks Vörden beschlossen. Zuvor war aber emotional diskutiert worden.
War das Zuschauerinteresse während der Ausschusssitzungen noch groß, wenn es um das Thema Windparks ging, so hielt es sich bei der Ratssitzung in Grenzen. Acht Bürger waren gekommen, um Debatte und Abstimmung über den geplanten „Windpark Biester Feld/Im Deepen Brooke“ in Bieste/Nellinghof und die Erweiterung des Windparks Vörden zu verfolgen.
Wie zuvor von den Ausschüssen empfohlen, fasste der Rat für beide Projekte mit den Stimmen von CDU und SPD die Feststellungsbeschlüsse. Die Vertreter der Interessengemeinschaft der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (IGNV) stimmten dagegen, oder enthielten sich der Stimme.
Zuvor wurde ausführlich, zum Teil emotional, diskutiert, speziell um den neu geplanten Windpark in Bieste/Nellinghof. Vor allem der Abstand der Wohnbebauung zu den Windenergieanlagen spielte dabei eine große Rolle.
Windpark in Nellinghof: Entschädigung für Anwohner
Die Ratsmitglieder waren sich zwar im Grundsatz einig, dass die direkten Anlieger der die Verlierer in diesem Verfahren seien, am Ergebnis änderte das aber nichts. Karlheinz Rohe (CDU) begründete ausführlich die Notwendigkeit der Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen. Der Mindestabstand zur Wohnbebauung sei durch Vorgaben des Landes mit der „2 H-Regel“, also jeweils die zweifache Höhe der Anlagen, festgelegt.
1800 Meter Gemeindestraße, die als Zuwegung für die geplanten Windkraftanlagen dient, würden auf Kosten der Betreibergesellschaft grundlegend saniert. Weiter sei für Bewohner im Umkreis von bis zu 1500 Meter um eine Windkraftanlage eine Entschädigung gesetzlich vorgesehen, so Rohe. Diese sei auf die Dauer von 20 Jahren festgelegt und betrage insgesamt rund 160.000 Euro jährlich. Die Benachteiligung der direkten Anwohner würde dadurch abgemildert.
Kontroversen um Mindestabstand beim Windpark
Sven große Sextro (IGNV) verweigerte seine Zustimmung. Er habe vor der letzten Kommunalwahl versprochen, sich für einen Mindestabstand von 1000 Meter einzusetzen. Bei gutem Willen aller Beteiligten und ergebnisoffener Herangehensweise sei dies auch möglich gewesen. Allerdings hätte es im Vorfeld schon andere Absprachen gegeben, sagte er. Dieses Verhalten fördere das Unverständnis und die Ablehnung der Bürger für politische Entscheidungen. „Die Leute fühlen sich verarscht“, fügte Josef Schönfeld (IGNV) hinzu.
Dem widersprach Günter Plohr. Man wolle verhindern, die Planungshoheit über die Standorte der Windkraftanlagen zu verlieren, was nach seiner Überzeugung mit dem 1000 Meter Abstand nicht machbar gewesen sei. Helmut Steinkamp erläuterte, die Pflicht zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen sei ein „Geschenk“ der Landesregierung, dem man sich nicht entziehen könne. Die Entschädigung der direkten Anwohner müsste aktiv und transparent begleitet werden.