Hebesätze für Messbeträge
Der Finanzausschuss der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden diskutiert über Hebesätze für die neuen Grundsteuermessbeträge.
Ab 2025 wird für 36 Mio. Grund- und Gebäudeeigentümer bundesweit eine neue berechnete Grundsteuer fällig. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mussten alle Grundstücke neu bewertet werden. Über den daraus resultierenden Grundsteuermessbetrag wurden die Eigentümer von Immobilien im Laufe der vergangenen zwei Jahre von ihren Finanzämtern unterrichtet.
Aufgrund der neuen Grundsteuermessbeträge legen die Kommunen Hebesätze fest. Im Finanzausschuss der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden wurden diese am vergangenen Dienstag diskutiert. Aufgrund der angespannten Finanzlage hatte die Verwaltung mit Hebesätze geplant , die zu einer Erhöhung der Einnahmen aus dieser Steuer um rund 10 Prozent führen sollten. Der Ausschuss folgte dieser Annahme nicht, sondern möchte deutlich höhere Steuern.
Die neue Bewertung
Die neue Bewertung kann in Einzelfällen zu erheblichen Veränderungen bei den Grundstücksmessbeträgen und damit auch bei den zu entrichtenden Grundsteuern führen. Auch gibt es Verschiebungen zwischen den Grundsteuerarten A (agraisch) und B (baulich). Landwirtschaftliche Gebäude werden zukünftig immer der Grundsteuer B zugerechnet.
Waren die Hebesätze der Grundsteuer A und B bisher unterschiedlich (A = 366 % vom Grundsteuermessbetrag, B = 388 %), schlug die Verwaltung aufgrund der Verschiebungen zwischen den Grundsteuerarten einen „Synchronisierung beider Grundsteuerhebesätze“, somit einen einheitlichen Steuersatz für beide Steuerarten vor. Diese Vereinheitlichung war in der anschließenden Debatte bei allen Ausschussmitgliedern unstrittig
Ausschuss will mehr als zehn Prozent mehr
1.425.000 Euro Grundsteuer sind 2024 in die Gemeindekasse geflossen. Einkommensneutral, also für ein gleichbleibendes Aufkommen dieser Steuer, müsste ein Hebesatz von 269 Prozent festgesetzt werden, denn der vom Finanzamt übermittelte gesamte Messbetrag für die Gemeinde beträgt aktuell 529.575,12 Euro.
Diese Zahl kann sich aufgrund von Änderungsanträgen und rund zwei Prozent fehlender Bescheide noch leicht ändern. Der von der Verwaltung bei ihren bisherigen Finanzplanungen zugrunde gelegte Messbetrag von 296 Prozent würde zu einer Erhöhung der Einnahmen um etwa 142.500 Euro oder zehn Prozent führen.
Dieser Idee folgten die Ausschussmitglieder allerdings nicht, sondern favorisieren mehrheitlich deutlich höhere Hebesätze. Für die CDU-Fraktion erklärte Ausschussvorsitzender Dr. Heinrich Brand, der Haushalt sehe grottenschlecht aus und es bestehe die Gefahr einer Schieflage. Daher schlage seine Fraktion eine Festlegung der Hebesätze auf 330 Prozent vor. Die bisher bei 363 Prozent liegende Gewerbesteuer solle auf 370 Prozent heraufgesetzt werden.
Keine Einigkeit, aber nur eine Gegenstimme
Günter Plohr stimmte mit Bedenken im Namen der SPD-Fraktion dem CDU-Vorschlag zu. Damit komme Geld in die Kasse, mit dem die Gemeinde arbeiten könne. Heinrich Fehrmann (IGNV) war gegen eine Erhöhung. Er sieht die Grundsteuer als unsozial an, da sie unabhängig vom Einkommen erhoben würde und für einkommensschwache Hauseigentümer eine unzumutbare Belastung darstelle.
Mit der Gegenstimme von Heinrich Fehrmann stimmten die Ausschussmitglieder für einen Hebesatz von 330 Prozent bei Grundsteuer und 370 Prozent bei der Grundsteuer.
Nahm die Gemeinde bisher 1.425.000 Euro durch die Grundsteuer ein, werden es durch den geplanten Hebesatz gerundet 1.747.000 Euro sein. Das ist ein Plus von 322.000 Euro, was einer Erhöhung um etwa einem Viertel entspricht.
Der Empfehlung des Finanzausschusses muss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10. Dezember noch zustimmen, damit sie geltendes Recht wird.