Soll in der Wiesental-Siedlung in Neuenkirchen-Vörden in zweiter Reihe gebaut werden dürfen? Gemeindeverwaltung und Fachanwalt rieten davon ab. Der Bauausschuss spielte den Ball allerdings zu den Bewohnern der Siedlung zurück.

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Bereits im Dezember 2021 hatte die IGNV mit einem Antrag das Bauen in zweiter Reihe („Nachverdichtung“) in der Wiesental-Siedlung in einem Antrag thematisiert. Nach planungsrechtlicher Beurteilung durch die Verwaltung unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes wurde dem Bauausschuss in dessen Sitzung am vergangenen Montag in einer entsprechenden Vorlage empfohlen, eine für die Nachverdichtung erforderliche Bauleitplanung abzulehnen. Der Ausschuss entschied sich allerdings anders.

Erfolgreiche Vorbilder

Den Ausschussmitgliedern und zahlreichen Bürgern stellte Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen die komplexe Rechtslage mit allen Vor- und Nachteilen dar. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Nachverdichtung eine gute Möglichkeit, Flächen für die Wohnbebauung zur Verfügung zu stellen, ohne zusätzlich landwirtschaftlich oder anderweitig genutzte Ländereien dafür in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit wurde in der Gemeinde mehrfach genutzt, etwa in „Vörden Mitte“, „Nördliche Lindenstraße“ oder „Kleiner Esch“.

Im Gegensatz zu diesen Gebieten gibt es für die in den 1950er Jahren entstanden Wiesental-Siedlung allerdings keinen Bebauungsplan. Es ist eine „gewachsene“ Siedlung die den Regelungen des § 34 Baugesetzbuch unterliegt. Danach hat sich hier ein Bauvorhaben lediglich in die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen.

Dabei sind Um- und Anbauten bestehender Wohnhäuser bzw. Abriss/Neubauten grundsätzlich auch ohne Bauleitplanung möglich, eine Bebauung in zweiter Reihe ist jedoch ausgeschlossen. Diese rechtliche Situation ergibt sich auch in den Siedlungsstrukturen etwa in Grapperhausen (Wittenber/Steinber, Im Obstgarten) oder Nellinghof (Dreuge Mesk)