Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden rechnet mit einer Erhöhung der Abwassergebühren. Und das hat ausgerechnet mit dem Weggang der Firma Family Butchers zu tun.

https://www.noz.de/lokales/neuenkirchen-voerden/artikel/ende-april-ist-schluss-family-butchers-verkauft-ihr-werk-in-voerden-46553436

Alle zwei Jahre werden die Gebührensätze für die Schmutzwasser- und Oberflächenentwässerung in der Gemeinde neu kalkuliert. Dabei ist darauf zu achten, dass die tatsächlichen Kosten durch die Gebühren gedeckt werden, sie aber auch nicht übersteigen.

Durch den Wegfall eines Großabnehmers kommt es zu Veränderungen in den Verbrauchsmengen, wodurch Kämmerin Doris Suhrenbrocks mit einer Erhöhung der Gebührensätze rechnet. Es handelt sich um den Fleischverarbeiter Family Butchers in Vörden.

Vor dem Finanzausschuss erläuterte Doris Suhrenbrock unterschiedliche Entscheidungsmöglichkeiten für die Gebührenberechnung. So empfahl sie in ihrer Vorlage, weiter eine Benutzungsgebühr und kein privatrechtliches Entgelt zu erheben, da bei Letzterem zusätzlich Mehrwertsteuer anfallen würde.

Weiter müsse entschieden werden, ob die bisherige Abrechnung nach verbrauchter Frischwassermenge beibehalten oder über eine Grundgebühr abgerechnet werden soll. Eine Grundgebühr würde sich z.B. nach die Nennweiten (Durchmesser) der Trinkwasseranschlüsse berechnen. In der Regel, so Suhrenbrock, würden eher Großabnehmer von Grundgebühren profitieren.

Bislang wurde das Frischwasser berechnet

Die Abrechnung nach einer reinen Mengengebühr belastet die Bürger exakt nach ihrem tatsächlichen Verbrauch. Bisher wurden in Neuenkirchen-Vörden die Gebühren nach einer Mengengebühr (Frischwasserverbrauch) berechnet. Durch den Wegfall eines Großabnehmers kommt es zu Veränderungen in den Verbrauchsmengen, deren Auswirkungen noch nicht bekannt sind.

Wie wäre es mit einer Grundgebührt?

Bei der neuen Kalkulation soll daher alternativ ermittelt werden, welche Beträge bei einer Grundgebühr für die Haushalte anfallen würden. Eine Entscheidung über die Einführung einer Grundgebühr bzw. die Beibehaltung der Mengengebühr sollte aus Sicht der Verwaltung erst nach Vorliegen der entsprechenden Zahlen erfolgen.

Alle einig: Verbrauchsabhängig regt Sparsamkeit an

Fraktionsübergreifend waren die Ausschussmitglieder sich einig, dass eine verbrauchsabhängige Gebühr zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser anhalte. Der Vorlage der Verwaltung, nach der die zu erstellende Kalkulation eine Benutzungsgebühr nach Mengenverbauch berücksichtigen soll, stimmte der Ausschuss ohne Gegenstimme zu. Über die Erhebung einer Grundgebühr werden die politischen Gremien erst nach Vorlage der Kalkulationszahlen entscheiden.