Drucken

Die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden will eigene Verfahren einleiten, um Potenzialflächen für die Nutzung von Windkraft auszuweisen.

Eine gleichmäßige Belastung des Gemeindegebietes ist das Ziel.

Die Ausweisung zusätzlicher Potenzialflächen für erneuerbare Energien auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden bewegt viele Menschen. Die gemeinsame Sitzung von Bau- und Umweltausschuss, bei der es um die weitere Vorgehensweise bei der Ausweisung von Potenzialflächen ging, war sehr gut besucht.

Bereits bei einer Informationsveranstaltung des Gemeinderates am im Januar hatten die Bürger großes Interesse an dem Thema gezeigt. Aufgrund der großen Außenwirkung der Thematik hatte die Verwaltung vorgeschlagen, die notwendigen Entscheidungen in zwei Stufen zu treffen:

Die Situation in Neuenkirchen-Vörden


Bereits 2016 wurden in Neuenkirchen-Vörden mit der Änderung des Flächennutzungsplans neben den zwei bestehenden Windparks weitere Potenzialflächen benannt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, diese Flächen auf ihre Eignung als Potenzialflächen erneut zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Grobuntersuchung wurden dem Rat in der oben erwähnten öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

Demnach sind folgende Flächen gut bzw. bedingt für die Ausweisung für Windenergie nutzbar:

Der Gemeinderat muss nun entscheiden, ob und für welche Flächen Änderungsverfahren durchgeführt werden sollen. Die Durchführung von Änderungsverfahren mit den notwendigen Kartierungen und Gutachten ist mit hohen Kosten verbunden und wurde in der Vergangenheit nur vorgenommen, wenn ein Projektierer im Vorfeld die Kostenübernahme zugesichert hat. Diese Verfahrensweise ist nach Auskunft des Bauamtsleiters Jürgen Rolfsen üblich und soll auch bei künftigen Verfahren Anwendung finden.