Unweit der Vördener Aue und in Reichweite der Autobahn

möchte die Gemeinde Neuenkirchen-Vörden weitere Gewerbeflächen ausweisen. 

 Die Vördener Aue ist ein 11,4 Kilometer langer Fluss, der bei der Ausweisung von Gewerbeflächen in der Hörster Heide von Neuenkirchen-Vörden

eine entscheidende Rolle spielt.

Das zeigte sich nun im Gemeinderat.

 Denn der bereits im November 2020 verabschiedete Bebauungsplan Nr. 72 „Gewerbegebiet im neuen Teil II“ darf aufgrund des angrenzenden Überschwemmungsgebiets der Aue nicht weiter verändert werden. Der Plan umfasst das Areal hinter dem sogenannten Hörster Schulweg im Bereich der Einmündungen der Straßen Hörster Heide und Hörster Wall bis zum besagten Überschwemmungsgebiet.

Ungewöhnlich geschlängelte Linienführung

Die bisherige Flächenausweisung des Bebauungsplans sah aufgrund des unmittelbar angrenzenden Überschwemmungsgebiets eine eher ungewöhnliche geschlängelte Linienführung vor. Die Gemeindeverwaltung beabsichtigte, diese zu begradigen, um die Gewerbeflächen attraktiver gestalten zu können.

Die von der Gemeinde beauftragte Ingenieurgesellschaft für Wasserbau und Wasserwirtschaft Sönnichsen & Weinert aus Minden bescheinigte zwar eine „wasserwirtschaftliche“ Lösung, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) lehnte das Vorhaben jedoch ab.

Wasserwirtschaftlich möglich, aber rechtlich nicht.

„Das Entfernen der Überschwemmungsfläche im Bereich Hörster Heide ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht unproblematisch“, urteile der Projektingenieur Andreas Vetter. Dadurch seien keine nennenswerten Verschlechterungen des Hochwasserabflusses und des Wasserstandes zu erwarten.

Rechtlich sei eine Verkleinerung der Flächen des Überschwemmungsgebiets aus Sicht des NLWKN und des Landkreises Vechta jedoch nicht umsetzbar. Ein Grund für eine solche Verkleinerung liege ausgehend vom Wasserhaushaltsgesetz nur vor, wenn „keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können“.

 

Sein Unverständnis darüber äußerte Bürgermeister Ansgar Brockmann. „Diese Diskrepanz verstehe ich nicht. Ich finde es sehr schade, dass die Entwicklung eines Gewerbegebiets als Grund für eine Verkleinerung des Überschwemmungsgebiets nicht ausreichend ist, obwohl diese wasserwirtschaftlich möglich gewesen wäre“, so der Rathauschef.

Aue in ökologisch schlechtem Zustand

Das Planungsbüro stellte zudem seine Hochwasseranalyse der Vördener Aue vor. Demnach sei die Hochwasserproblematik für die Ortslage Vörden nicht akut. Gleichzeitig bescheinigte Vetter der Aue einen ökologisch schlechten Zustand. Um den zu verbessern, empfahl das Büro, eine Kombination aus Gewässerumgestaltung und naturnaher Rückhaltung an der Vördener Aue vorzunehmen.

Entsprechende Renaturierungsmaßnahmen wurden den Ratsmitgliedern vorgestellt. Dies würde auch die Entwässerungssituation am Astruper Bach entspannen und die Abflusssituation Vördens in einem kleinen Ausmaß begünstigen. Bauamtsleiter Jürgen Rolfsen stellte dabei außerdem die Möglichkeit in Aussicht, durch entsprechende Renaturierungsvorhaben Kompensation für andere Baumaßnahmen in der Gemeinde leisten zu können.

Von Steffen Oevermann | 14.09.2022, 17:52 Uhr ( Bramscher Nachrichten )